Rettungsdienst aus dem Vergaberecht nehmen
„Viele ehrenamtlich engagierte Helferinnen und Helfer stellen den Katastrophenschutz und die Notfallversorgung im Kreis Soest dauerhaft sicher. Dieses bewährte System darf nicht zerschlagen werden“, stellte der CDU-Abgeordnete Werner Lohn aus Geseke-Langeneicke fest. „Deshalb muss eine Bereichsausnahme von der Vergabepflicht im neuen Rettungsdienstgesetz NRW umgesetzt werden, um das bewährte System aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz in NRW dauerhaft rechtlich abzusichern“, erklärte Lohn. Die Landesregierung habe erst kürzlich klargestellt, dass sie weder im Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes noch generell eine Bereichsausnahme in NRW für den Rettungsdienst schaffen will (Drucksache 16/2528).
Derzeit ist es in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens noch selbstverständlich, dass der Rettungsdienst und der Katastrophenschutz flächendeckend eine hohe Einsatzqualität gewährleisten. Dabei stützen sich die Träger von Rettungswachen in vielen Fällen auf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen. Zahlreiche Aufgabenträger, die bisher ihren Rettungsdienst über Hilfsorganisationen und im Zusammenspiel von haupt- und Ehrenamtlichen organisiert haben, sind verunsichert und haben angesichts eines Erlasses des Landes aus dem Jahr 2010 den Rettungsdienst erstmals ausgeschrieben oder diesen kommunalisiert.
„Für viele Ehrenamtliche in unserer Region fallen nicht nur Übungs- und Fortbildungsmöglichkeiten weg, sondern es werden gewachsene und gut funktionierende Strukturen etwa bei den Sanitätsdiensten im Rahmen von Volks-, Schul-, oder Stadtfesten oder Fußballspielen zerschlagen“, erklärte der CDU-Abgeordnete Lohn. Die Organisation des Katastrophenschutzes, dessen Teil der Rettungsdienst ist, liege in der Hoheit jedes einzelnen Bundeslandes. „Die Landesregierung darf die ehrenamtlichen Strukturen nicht weiter zerschlagen.“
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