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02.12.2011, 08:49 Uhr | MDL Werner Lohn Übersicht | Drucken
Stärkungspaktgesetz: “SPD-Grüne-FDP-Änderungsantrag zu Finanzhilfen für überschuldete Kommunen stößt auf breite Ablehnung der kommunalen Spitzenverbände!“

Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn weist nach der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses im Landtag, dessen stv. Vorsitzender er ist, darauf hin, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf breite Ablehnung der kommunalen Spitzenverbände stößt.

Werner Lohn: “Der Vorschlag von SPD/Grünen/FDP-Vorschlag ist überwiegend kosmetisch und sieht weiterhin Belastung für sparsame Kommunen vor. 34 über-schuldete Städte sollen Millionen überwiesen bekommen, die das Problem trotzdem nicht lösen.“



Es ist verwunderlich, dass insbesondere die FDP heute Ausgaben in Milliardenhöhe für die Jahre ab 2014 beschließt und dabei ausblenden will, dass dafür künftig bei den angeblich reichen, abundanten Städten abkassiert werden soll. Leidtragende werden bei uns im Kreis besonders Warstein und Erwitte sein, denen SPD, Grüne und auch FDP realitätswidrig vorrechnen, sie hätten einen jährlichen Überschuss von 3,3. bzw. 2,5 Mio. Euro. Tatsächlich befinden sich beide Städte selbst im Nothaushaltsrecht, weil jährlich Millionenbeträge im Haushalt fehlen.“

In der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Städtetag, Landkreistag, Städte – und Gemeindebund) heißt es u. a.:„ Es ist aber nicht akzeptabel, dass Konsolidierungszwänge einseitig auf die kommunale Ebene verlagert werden. Wir appellieren daher nochmals nachdrücklich, die Konsolidierungshilfen deutlich aufzustocken und von einer kommunalen Mitfinanzierung abzusehen. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung – neben einer verbesserten Finanzausstattung – es auch erforderlich macht, die Leistungsansprüche auf Bundes- und Landesebene zu begrenzen und sicherzustellen.“

Weiter heißt es in der Stellungnahme:

„Auch müssen – entsprechend dem Grundsatz der inter-kommunalen Gleichbehandlung – Hilfen auch für diejenigen Kommunen nach vergleichbaren und sachangemessenen Kriterien offen stehen, die derzeit nicht in der Lage sind, den Haushaltsausgleich und die Liquiditätsversorgung aus eigener Kraft sicherzustellen.“

Werner Lohn: „Der Änderungsantrag verzichtet zwar auf den Begriff „Abundanzumlage“, sagt aber gleichzeitig, dass der Betrag von 195 Millionen €, der in den Jahren 2014-2020 zusätzlich von den Kommunen aufgebracht werden soll, in den dann gültigen Gemeindefinanzierungsgesetzen festgelegt und aufgeteilt wird.

Bestandteil des Antrages ist ein Anhang, in dem Kommunen aufgeführt werden, die entweder ein strukturelles Defizit oder einen strukturellen Überschuss haben.

Für die Stadt Erwitte wird ein struktureller Überschuss von 2.501.963 € ausgewiesen, für Warstein 3.372.352 €.



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