CDU-Landtagskandidat Lohn stellt klar: „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nur bei begründetem Verdacht“
Der heimische CDU-Landtagskandidat Werner Lohn stellt klar, dass für die CDU eine Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nur bei begründetem Verdacht in Frage kommt.
Lohn geht allerdings davon aus, „dass im Fall einer neuen rot-grünen Landtagsmehrheit wohl die flächendeckende Dichtigkeitsprüfung alter Art auch gegen den Willen der Betroffenen umgesetzt würde.“
Für die CDU bleibt es bei der Position, die mit dem Gesetzentwurf von CDU- und FDP-Landtagsfraktion
(s. Anlage: Landtagsdrucksache 15/3563)
bereits vor der Auflösung des Landtages eingebracht wurde: Für die CDU kommt eine Dichtheitsprüfung nur bei begründetem Verdacht in Frage.
„Nach der Konstitution des neuen Landtags wird der Gesetzentwurf sofort wieder eingebracht“, erklärt Lohn das beabsichtigte Vorgehen der CDU in NRW.
Lohn macht deutlich, wie die CDU sich eine bürger- und umweltfreundliche Lösung vorstellt: Ein Abwasserrohr müsse dicht sein, dieses Prinzip stehe unmissverständlich, sagt Lohn. Was die CDU aber störe, sei der „Generalverdacht“, unter den Minister Remmel mit seiner Verordnung alle Hausbesitzer in NRW stelle. Denn zur Zeit wolle Minister Remmel Hausbesitzer zu zwingen, bis zu einem bestimmten Stichtag die Dichtigkeit ihrer Rohre prüfen zu lassen unabhängig zum Beispiel davon, ob das Haus mit seinen Zu- und Ableitungen erst jüngst erbaut worden sei oder ob es schon älter sei.
Deshalb schlägt die CDU- NRW vor, eine Dichtigkeitsprüfung „nur bei begründetem Verdacht“ zu fordern, durchführen zu lassen und gegebenenfalls dann auch zu sanieren.“ |